🌈Pädagogische Ausrichtung



Ich orientiere mich an den Grundzügen des Situationsansatzes und an dem Ansatz der Beziehungsvollen Pflege von Emmi Pikler. Im Situationsansatz wird davon ausgegangen, dass Kinder in der Lage sind, ihre Entwicklung aktiv zu steuern. Sie haben von Anfang an Kompetenzen, um ihre Umwelt altersgemäß zu beeinflussen. Das soll heißen, dass ich in Situationen mit den Kindern durch genaues Beobachten & Begleiten eine adäquate Entwicklungsbegleitung ermögliche. Ich bereite die Umgebung anhand der Interessen und Themen vor, die ich bei den Kindern in unserem Zusammensein beobachte. 

Wichtige Faktoren sind:  

- Zeit & Geduld, 

- Interesse immer wieder aufs Neue mit den Kindern die Dinge, die sie bewegen, zu erforschen.    

Ich entscheide, welche Dinge tatsächlich eine Gefahr bergen und sichere die Umgebung ab. Das Kind verfügt diesbezüglich noch nicht über genügend Erfahrungen, um echte Gefahrensituationen abzuschätzen (z.B. scharfe Gegenstände, herannahendes Auto etc.).          

Die beziehungsvolle Pflege orientiert sich an dem Ansatz von Emmi Pikler. Sie stellt einen wichtigen Bestandteil in meiner pädagogischen Vorgehensweise dar. Alle Handlungen bei denen das Kind Hilfe benötigt z.B. beim Wickeln, werde ich mit Sprache, Gestik und Mimik begleiten. Das Kind wird von mir gefragt, „darf ich dich wickeln?“. Das Kind wird zu dem Prozess eingeladen, mitzuhelfen. Hier gilt, das "Wegbegleiter: Gießkannen- Wurzeln wachsen- Prinzip". Ich biete dem Kind etwas an (gieße) und werde nicht übergriffig, indem ich Handlungen wortlos, ohne gestische/ mimische Rückmeldung durchführe (wurzeln ausreisen). Denn nur mit einer sicheren Bindung (verwurzelt), kann sich das Kind auf den Prozess seiner Potenzialentfaltung (die Wurzeln wachsen) unter meiner Begleitung einlassen.

Die Kindertagespflege richtet sich am Bildungsauftrag, wie in Kita/Kiga auch, aus. Folgende Paragraphen liegen zugrunde:

* §22, §23 und §43 im SGB VIII

*Ergänzende Regelungen in Hessen im §29 & §32a im HKJGB

 & dem Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach §8a SGB VIII.


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